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AGB

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al-media

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsatz

Nachstehende Bedingungen sind die alleinige Grundlage aller Vertragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen al-media André Lyrmann, Servatiusstr. 62, 51109 Köln (nachfolgend „al-media“) und seinen Auftraggebern. Sie gelten bei Auftragserteilung als angenommen.

Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn al-media dem Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

al-media erteilte Aufträge sind, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Faxes oder per E-Mail für den Auftraggeber bindend, für al-media jedoch erst nach Auftragsbestätigung. Der Umfang der von al-media erbrachten Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen.

Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

al-media wird ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Auftrages zukünftig weder für den Kunden direkt noch für dieselbe Produktion für einen anderen Auftraggeber tätig werden.

Für den Fall, dass der Kunde vom Vertrag zurücktritt, gilt folgende Regelung:

bei Rücktritt nach Auftragsbestätigung werden 10 % des Auftragswerts fällig.
bei Rücktritt 20 Tage vor Mietbeginn werden 50 % des Auftragswerts fällig.
bei Rücktritt 7 Tage vor Mietbeginn werden 70 % des Auftragswerts fällig.
bei Rücktritt 3 Tage vor Mietbeginn werden 90% Auftragswert in voller Höhe fällig.

Pflichten und Gewährleitung bei Auftragsausführung al-media

al-media verpflichtet sich, erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung von al-media bekannten technischen Vorgaben und Informationen nach den geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. al-media erteilte Informationen werden vertraulich behandelt, auch nach Erledigung des Einzelauftrages. An al-media übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben.

2. Soweit al-media Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung oder Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, ist al-media ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit- und Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.

3. al-media verpflichtet sich, seine Leistungen soweit wie möglich zu versichern und versichert zu halten. Mietmaterial ist hiervon ausgenommen und wenn nicht anders Vereinbart durch den Kunden zu verischern.

al-media haftet nicht für Vermögensschäden und / oder entgangenen Gewinn, die über die Deckungssumme seiner Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. al-media haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, die in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen sind. Für den Fall, dass al-media aus von al-media nicht zu vertretenden Gründen an der Auftragsdurchführung gehindert ist, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind – soweit rechtlich möglich – für diesen Fall ausgeschlossen.

 

Informationsaustausch 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, al-media die Informationen zur Verfügung zu stellen, die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages im vereinbarten Zeitrahmen ermöglichen. Dies können sein: Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen, Bestuhlungspläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen-, und Beschallungspläne, Beleuchtungspläne, Energieanforderungen und Materiallisten.

Zur Informationserteilung gehört auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.

Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die al-media erteilten Informationen unzureichend sind, wird al-media dies unverzüglich mitteilen.

2. Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination (§ 6 BGV-A12) durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass der Auftraggeber diese Verpflichtung verletzt, haftet al-media nicht.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, al-media über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort vor Aufnahme der Arbeiten rechtzeitig zu informieren.

Zur Verfügung gestelltes Material

al-media vom Auftraggeber zu Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer, muss sich in dem Zustand befinden, der den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. Dies entbindet al-media nicht von den notwendigen Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an den Geräten sind dem Auftraggeber mitzuteilen.

Bestimmungen bei Vermietung von Material durch al-media an Auftraggeber

Mietzeit
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung/Anlieferung und endet mit dem Tag der Rücknahme. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von

24 Stunden. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Übergabe / Einbau des Equipment und endet mit der Rücknahme durch al-media oder von diesem eingesetztem Personal. Bei

verspäteter Rückgabe des Equipment hat der Auftraggeber al-media jeden daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Wird das Equipment nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Auftraggeber, unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche, al-media für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.

Gewährleistung und Haftung bei Vermietung al-media verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die

Übergabe erfolgt an dem in der Auftragsbestätigung vereinbarten Ort. Das gelieferte Equipment ist bei Empfang sofort zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet,

etwaige Mängel am Equipment sofort anzuzeigen und im Rahmen seiner Möglichkeiten angehalten, eventuelle Folgeschäden gering zu halten. al-media ist dann

Gelegenheit zu geben, etwaige Mängel zu beheben oder gleichartiges Equipment zu Verfügung zu stellen. Bei Ausfall des Mietobjektes, beschränkt sich der

Schadensersatz auf den Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Eine Haftung von al-media für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Gebrauch des Equipment

ergeben können, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, al-media von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Equipment gegen al-media erhoben werden. Dies umfasst auch die Kosten die dem al-media zur Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von al-media beruht.

Das vermietete Equipment ist Eigentum von al-media. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Er haftet für alle Schäden am Equipment, die während der Mietzeit durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Auftraggeber. Im Falle eines Totalschadens hat der Auftraggeber den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadenfall zu vertreten hat.

Gebrauch der Mietsache Das vermietete Equipment steht im Eigentum von al-media. Es ist in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen und darf nur durch al-media oder durch von al-media eingewiesenes Personal aufgebaut, bedient und abgebaut werden. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt des Equipments verbunden sind, sind zu beachten. Eine Untervermietung ist nicht erlaubt. Der Auftraggeber hat das Equipment in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und es nur am vereinbarten Einsatzort und -tag zu verwenden. Der Auftraggeber ermöglicht al-media die jederzeitige Überprüfung des Equipment. Bühnenabnahmen der örtlichen Behörden sind al-media rechtzeitig vorher mitzuteilen. al-media hält zu diesem Termin sämtliche erforderliche Bauunterlagen einschließlich des Prüfbuches bereit. Anfallende Kosten und Gebühren die zur Bauabnahme notwendig sind trägt ausschließlich der Auftraggeber.

Rechte Dritter Der Auftraggeber hat das Equipment von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet al-media, unter

Überlassung sämtlicher notwendiger Unterlagen, unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages das vermietete Equipment dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen wird oder in sonstiger Weise verlustig geht. Der Auftraggeber trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

Vergütung Die Vergütung von al-media richtet sich nach der beiliegenden Vergütungsliste bzw. dem beiliegenden Honorarrahmen. al-media verpflichtet sich, der Rechnung einen Leistungsnachweis beizufügen. Widerspricht der Auftraggeber dem Inhalt des Leistungsnachweises nicht innerhalb von 10 Werktagen nach dessen Zugang, trifft ihn die Beweislast, dass von al-media angegebene (Teil)leistungen nicht erbracht worden sind.

al-media behält sich vor, nach Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen, ebenfalls unter Beifügung eines Nachweises der erbrachten Teilleistungen.

Abschlussbestimmung, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Köln.

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Für diesen Fall tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die, die dem Vertragszweck am ehesten entspricht.